Heute wurde im Bundestag im Rahmen der Debatte über den gewerbsmäßigen assistierten Suizid viel über unsere Grundrechte und das Grundgesetz gesprochen. Oft wird das Grundgesetz auf die ersten Artikel reduziert. Im Rahmen meines Studiums habe ich schon einige andere Facetten mitbekommen.
Das Grundgesetz repräsentiert die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist der Inbegriff der fundamentalen Rechtssätze über die Organisation und Funktionsweise der Staatsgewalt sowie der Rechtsstellung der Bürgerinnen und Bürger.
Geschichtliche Entstehung des Grundgesetzes
Das heutige Grundgesetz (GG) ist Nachfolger der Gesetzgebung der Weimarer Republik. Nach der Machtergreifung Adolf Hitlers, dem Ausbruch des 2. Weltkrieges mit all seinen dramatischen Folgen sowie schließlich der Teilung Deutschlands wurde eine konstituierende Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zwingend erforderlich. Die amerikanischen, französischen und britischen Besatzungsmächte trugen erheblich zur Entstehung der heutigen Verfassung der BRD bei. Sie trat am 23. Mai 1949 in Kraft und ist ein außerordentlich kostbares, mentales Gut, das allen Bürgerinnen und Bürgern eine Demokratie sichert sowie die Würde, Freiheit und soziale Sicherheit jedes einzelnen Menschen garantiert.
Trennung zwischen BRD und DDR
Natürlich galt das neu entstandene GG zunächst nur für Westdeutschland. Von Beginn an wurde es jedoch insgeheim eher als ein Provisorium verkündet und mit der großen Hoffnung verknüpft, dass ein geteiltes Deutschland kein Dauerzustand sein würde. Mit dem Fall der Berliner Mauer 1990 und dem Untergang der Deutschen Demokratischen Republik gilt das GG nunmehr für das gesamte wiedervereinte Land.
Artikel 1-19 des Grundgesetzes
Artikel 1 beschreibt in wenigen Worten das bedeutsamste aller Grundrechte: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Alle nachfolgenden Artikel 2-18 definieren die Rechte des Menschen auf seine freie Entfaltung ebenso wie der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Zu erwähnen sei hier insbesondere Artikel 4, der die Religionsfreiheit gewährleistet. Ferner zählen die Meinungsfreiheit, der Schutz von Kindern, Ehe und Familie ebenso wie das Schulwesen zu den wichtigen Elementen der heutigen Konstitution. Auch die Versammlungsfreiheit, das Briefgeheimnis, Recht auf eine freie Berufswahl, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Asylrecht sind und bleiben fest verankerte Grundrechte.
Das Grundgesetz als Verfassung
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ((https://www.bundestag.de/grundgesetz)). Schriftlich niedergelegte Verfassungen entstanden seit dem 18. Jahrhundert aus politischen Kämpfen heraus und damit als Instrument zur Begrenzung der Staatsgewalt und Sicherung des Friedens.
Grundgesetz als staatliche Ordnung
Die Verfassung oder Konstitution stellt die rechtliche Grundordnung eines Staates dar. Diese Gesetzgebung zählt als Legislative neben der Exekutive und Judikative zu den drei unabhängigen Gewalten.
Positive Entwicklungen
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt seit 1949 über eine zeitgemäße Gesetzgebung, die internationale Anerkennung findet und ihrem Volk ein würdevolles Leben in Frieden sichert. Seit der Verkündung des Grundgesetzes 1949 wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen. Von großer Bedeutung ist die Aufnahme des Tier- und Umweltschutzes in die Gesetzgebung. 2011 wurde die Aussetzung der Wehrpflicht etabliert, so dass der Beitritt in die Bundeswehr nur noch auf freiwilliger Basis erfolgt. Da es sich jedoch um eine Aussetzung und nicht Abschaffung handelt, ist es dem Staat jederzeit möglich, in Krisenzeiten junge Menschen erneut zur Wehrpflicht heran zu ziehen.
Alle bisherigen Gesetzesänderungen spiegeln einen modernen Zeitgeist wider, der auf sozialen, humanen und friedlichen Grundsätzen basiert.
Bildquellen
- 744569_original_R_B_by_Tim Reckmann_pixelio.de: Tim Reckmann / pixelio.de