Was hat sich zum 1. Januar 2021 geändert? Nachstehend erhältst Du einen umfassenden Überblick über alle Regeln und Gesetze die in Kraft getreten sind. Freuen dürfen sich Familien, Geringverdiener, Rentner, Auszubildende und Arbeitslose. Eine Änderung gibt es vor allem im Kfz-Bereich, im Umweltschutz und im Bereich der Digitalisierung. Steuererleichterungen für Unternehmer stehen bei Investitionen an.
Grundrente, Kindergeld und Solidaritätszuschlagsbefreiung
2021 wird das Kindergeld und der Kindergeldfreibetrag steigen. Eltern erhalten dann laut dem 2. Gesetz zur Familienentlastung
– 219 Euro für die ersten beiden Kinder
– 225 Euro für das dritte Kind
– 250 Euro für das vierte Kind
Der Kinderfreibetrag bei Eheleuten erhöht sich auf 8.388 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 9,50 Euro. Ebenfalls die Mindestausbildungsvergütung wird im Zuge dieses Gesetzes auf 550 Euro monatlich angehoben.
Eine Entlastung gibt es für viele Beschäftigte, die dann den Solidaritätszuschlag nicht mehr zahlen müssen. Dies betrifft rund 90% der arbeitenden Bevölkerung.
Eine einschneidende Änderung ist das Grundrente Gesetz. Wer 35 Jahre an Beschäftigung mit niedriger Entlohnung oder Kindererziehungszeiten vorweisen kann, profitiert davon. Für Minijobber gilt dieses Gesetz nicht.
Was ändert sich noch für Arbeitnehmer?
Es gibt eine sogenannte Homeoffice-Pauschale. Allerdings werden davon nur diejenigen profitieren, die mehr als 1.000 Euro Werbungskosten jährlich nachweisen können.
Der Grundfreibetrag steigt 2021 auf 9.744 Euro.
CO² und Kfz- Steuer
Teuer wird es für Pkw-Besitzer mit einem hohen Benzinverbrauch und einem CO² Ausstoß von mehr als 195 Gramm pro gefahrenen Kilometer, sie müssen ab 2021 tiefer in den Geldeutel greifen.
Außerdem kommt nun die lange angekündigte CO² Steuer, laut Gesetz des reformierten Brennstoffemissionshandels. Sie wird sich auf den Benzin- und Dieselpreis auswirken.
Was ändert sich für Unternehmer?
Ab dem 1. Januar steigt die Umsatzsteuer wieder auf die Sätze von 19, bzw. 7 %. Eine Ausnahme davon bilden die Gastronomen, die bis zum 30. Juni 2021 bei einer Bewirtung vor Ort 7 stat 19% aufschlagen dürfen. Bei Außer Haus Verkauf ändert es sich von 5 auf 7%.
Das Gesetz zum Investitionsabzugsbetrag (IAB) erleichtert es Unternehmern, Anschaffungen zu tätigen. Die Abschreibung darf bereits vor der Anschaffung geltend gemacht werden und es können zukünftig 50 statt 40% der Kosten als IAB abgezogen werden.
Weitere Änderungen im Überblick
– Insolvenzgeldumlage steigt von 0,06 auf 0,12 %
– Änderung im Sanierungsverfahren
– Strengere Regeln für steuerfreie Arbeitgeberleistungen
– Anwalts- und Gerichtsgebühren steigen
– Spenden bis zu einer Höhe von 300 Euro bedürfen nur noch eines “vereinfachten Zuwendungsnachweises”.
– Keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr auf dem Papier, sondern die AU wird ab dem 01.01. elektronisch an die Krankenkassen geschickt.
– Die Gebühr für den neuen Personalausweis steigt auf 37 Euro
– Änderung im Gesetz für Mieter und Vermieter
– Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung
– Erhöhung der Hartz IV Sätze für Alleinerziehende und Alleinstehende.
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- jurisprudenz: antic | fotolia