Manchmal stößt man beim Scrollen durch die eigene Timeline auf durchaus staunenswerte Beiträge. Heute bin ich bei „Der Postillon“ hängen geblieben. Dort gab es folgende Schlagzeile, wie immer bei „Der Postillon“ nicht ausnahmslos ernst zu nehmen:
Bildnachweis: Der Postillon„Püttlingen (dpo) – Bei ihr läuft es momentan einfach. Nur wenige Tage nach ihrer Wahl zur Parteivorsitzenden der CDU hat Annegret Kramp-Karrenbauer (56) am Montag ihren langjährigen Partner Jürgen Kramer-Korbklemmer (54) geheiratet. Sie wird einen Doppelnamen annehmen und künftig Annegret Kramp-Karrenbauer-Kramer-Korbklemmer heißen.“ Hier könnt Ihr den Artikel im Original zu lesen: https://www.der-postillon.com/2018/12/akkkk.html
Die Frage dahinter
An dieser Stelle habe ich mich gefragt, ob solch ein doppelter Doppelnamen rechtlich in Deutschland zulässig wäre. Ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, gibt dazu Aufschluss.
Im Artikel § 1355 BGB werden die Regeln zum Ehenamen deutlich zum Ausdruck gebracht. Bei Eheschließung haben die Ehegatten einen der beiden Familiennamen zum Ehenamen zu bestimmen. In dem Fall, dass kein gemeinsamer Name gewählt wird, so führen die Ehrenpartner Ihre zuvor geführten Namen weiter.
Doppelnamen, einfach oder nicht?
Kommen wir zum Teil des Doppelnamens. Wer einen Ehenamen annimmt, kann seinen bisherigen Familiennamen mit Bindestrich voranstellen oder anfügen ((§ 1355 Abs. 4 S. 1 BGB)). Soweit so gut. Wie verhält sich, wenn der bisherige Name bereits ein Doppelnamen ist?
Bei der Anzahl ist es nach § 1355 Abs. 4 S.2 und S.3 nicht gestattet mehr als zwei Namen zu verwenden. Schon im Mai 2009 erging ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass diese Beschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist ((https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090505_1bvr115503.html)).
Ein Nachname wie „Kramp-Karrenbauer-Kramer-Korbklemmer“ wäre bei einem Standesamt schwerlich durchzusetzen. Als satirische Überspitzung des Namens von AKK hat der Gedankengang aber durchaus etwas für sich.
Bildquellen
- screenshot www.der-postillon.com: Der Postillon