Das vergangene Wochenende stand im Zeichen der Verarbeitung von Obst aus dem eigenen Garten. Dabei entstand die Frage, ob es Marmelade oder Konfitüre heißen muss.
Umgangssprachlich ist uns fast Allen klar, was wir meinen, wenn wir von Marmelade oder Konfitüre reden.
Ich dachte immer, dass Marmelade als traditionelle Bezeichnung für einen Brotaufstrich gilt. Dieser besteht aus mit Zucker eingekochte Früchte, ohne dass Fruchtstücke sichtbar bleiben. Bei Konfitüre hingegen sind in der Umgangssprache noch Stückchen im süßen Aufstrich zu erkennen.
Die EU hat die Bezeichnungen reglementiert.
Landläufig ist die ursprüngliche Bedeutung der Begriffe – Marmelade und Konfitüre – noch weit verbreitet. Marmelade ist heute in der EU – mit lokalen Ausnahmen – nur für Zitrusprodukte erlaubt. Nach der europäischen Verordnung ist es gestattet, dass in den Rezepturen sichtbare Fruchtstücke vorhanden sind. Oft sind dies Schalenteile. Die Produkte aus den übrigen Früchten werden als Konfitüre bezeichnet.
Zurückgeht die Festlegung auf die Verordnung 79/693/EWG (Neufassung durch 2001/113/EG) der europäischen Gemeinschaft. Bei der Vorgabe hat sich der britische Einfluss durchgesetzt. Denn der englische Begriff – marmalade – bezeichnete traditionell die typische britische „Bitterorangen“- Marmelade.
Zu den Ausnahmen zählen u.a., dass die Bezeichnung „Marmelade“ anstatt von „Konfitüre“ für solche Erzeugnisse zulässig ist, die auf örtlichen Märkten und im „Ab-Hof-Verkauf“ verkauft werden.
Verwendet man keine ganzen Früchte, sondern ausschließlich Fruchtsaft, so wird das Produkt als Gelee bezeichnet. Produkte aus Saft ohne zusätzlichen Zucker werden in Deutschland als „Fruchtaufstrich“ benannt.
So oder so…
Egal welche Definition man verwendet, der Brotaufstrich aus Zucker und Früchten, die wir am Wochenende hergestellt haben enthalten Stückchen und sind so Konfitüre. Trotzdem führt die, bereits 1982 eingeführte, Konfitürenverordnung auch heute noch zu Verwirrungen. Mir war bis zur Recherche zu diesem Artikel nicht bewusst, dass diese Regelungen so alt sind.
Die Neufassung der europäischen Verordnung – 2001/113/EG – kann man im Informationssystem der Europäischen Union nachlesen. Für mich zählen diese Informationen definitiv zum Bereich „unnützes Wissen“. Wie dem geneigten Leser meines Bloges bekannt sein dürfte, habe ich für solches Wissen eine ausgeprägte Schwäche.
Welche Fakten zählen für euch zur Kategorie „unnützes Wissen“? Schreibt mir gerne über welche „Funfacts“ ich demnächst berichten soll. Ich wünsche euch einen schönen Abend und einen guten Start in die neue Woche.
Off-Topic
Nach einer Textanalyse ist dieser Text zu 54% subjektiv, die wichtigsten Worte sind: Marmelade, Konfitüre, Neufassung, Brotaufstrich, Zucker, Bezeichnung, Verarbeitung
Ein Computer würde diesen Text der Kategorie Wirtschaft zu ordnen. Ich finde Jurisprudenz passender.
Bildquellen
- CELEX_32001L0113_DE_TXT_Seite_1: Europäische Union
- jurisprudenz: antic | fotolia