Im Juni 2016, als die Diskussion um die Armenienresolution des Deutschen Bundestages aufflammte, hatte ich auch die Debatte um den Völkermord an den Herero- und Nama in Namibia aufgeworfen.
Die deutsche Kolonialmacht hatte in der, damals als Kolonie Deutsch-Südwestafrika bezeichneten, Region während der Jahre 1904 bis 1908 Aufstände der einheimischen Herero Bevölkerung mit militärischen Mitteln versucht niederzuschlagen.
Der Herero Aufstand
Die Niederschlagung des Herero Aufstandes muss als einer der blutigsten Verbrechen in deutscher Verantwortung am Anfang des 20. Jahrhundert angesehen werden.
Der Genozid an den Herero und auch den Nama geschah während und nach der Niederschlagung von Aufständen der Herero und Nama gegen die deutsche Kolonialmacht in der Kolonie Deutsch-Südwestafrika während der Jahre 1904 bis 1908.
Durch Existenzängste ausgelöste Aufstände begannen im Jahre 1904 mit Angriffen auf deutsche Einrichtungen und Farmen. Die Reichsleitung entsandte Verstärkung, da die lokalen Schutztruppen mit den Aufständischen überfordert waren.
Unter Generalleutnant Lothar von Trotha wurde der größte Teil der Herero in die wasserarme Omaheke-Wüste getrieben und wurden abgeschottet von den wenigen existierenden Wasserstellen. Tausende Herero mitsamt ihren Familien und Rinderherden verdursteten.
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Im sogenannten Vernichtungsbefehl ließ von Trotha mitteilen ((Jan-Bart Gewald: The Great General of the Kaiser. In: Botswana Notes and Records. Band 26, S. 74)):
„Die Herero sind nicht mehr Deutsche Untertanen. […] Innerhalb der Deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und keine Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen.“ – weitere Informationen bietet u.a. das Deutsche Bundesarchiv.
Der Feldzug gegen die Bevölkerung der Kolonie waren geprägt von immer neueren Grausamkeiten, die sich die deutschen Offiziere ausdachten. So legten sie ihre Gefangenen in Ketten, sperrten sie in Konzentrationslager, und massakrierten Zehntausende. Zahlreichen Opfern wurden im Auftrag der „Rasseforschung“ sogar die Haut von den Knochen geschält.
Auch aus diesem Grund wird von den Verbänden der Herero und Nama neben einer offiziellen Entschuldigung auch u.a. die Übergabe von Gebeinen aus deutschen Sammlungen sowie Versöhnungsmaßnahmen einschließlich der Zahlungen von Reparationen gefordert.
Herero und Nama verklagen Deutschland
Dieses dunkle Kapitel in der deutschen Vorkriegsgeschichte war Thema einer Verhandlung vor dem US District Court of New York in Manhattan am vergangenen Donnerstag. Die Nachfahren der Genozid-Opfer, Hereo- und Nama- Verbände aus Namibia und den USA, haben vor diesem Gericht eine Sammelklage gegen Deutschland eingereicht.
Bei dem Zivilprozess geht es um die Forderung der Herero nach Entschädigung, aber auch um die Verstrickungen und komplexen Gestaltungen von internationaler Diplomatie. Denn die Klage richtet sich gegen Deutschland als ehemalige Kolonialmacht. Völkerrechtlich ist Bundesrepublik Deutschland sicherlich schwer für die damaligen Verbrechen in Verantwortung zu ziehen.
Unbeachtet einer zivilrechtlichen Verantwortung hat die Bundesrepublik sicherlich eine moralische Verpflichtung sich auch mit diesem Teil der deutschen Geschichte auseinander zu setzen. Daher verhandelt Deutschland bereits seit 2015 mit der namibischen Regierung über eine Aufarbeitung der gemeinsamen Geschichte.
Deutsche und namibische Sondergesandte beraten über die Anerkennung der Verantwortung Deutschlands und eine offizielle Entschuldigung für die Verbrechen sowie Reparationszahlungen. Die Medien in Namibia berichten aktuell über eine mögliche Entschädigungssumme von 25 Milliarden Euro.
Die Vertreter der Herero fühlen sich in diesen Gesprächen nicht ausreichend involviert und haben weitreichende Forderungen gestellt. Seit langem arbeiten sie in beiden Ländern hart für eine Aufarbeitung der deutsch-namibischen Geschichte. Dennoch dürfen die Betroffenen auch bei den aktuellen Verhandlungen immer noch nicht mitreden. Dies ist der eigentliche Grund warum sie in New York vor Gericht ziehen. Als Interessenvertreter wollen sie einen Platz bei den Verhandlungen einklagen.
Im Mittelpunkt steht dabei die „UN-Deklaration über die Rechte indigen Völker“ ((http://www.un.org/esa/socdev/unpfii/documents/Declaration%28German%29.pdf)) von 2007, darin wird den Interessenvertretern von Gruppen indigen Völker das Recht zu gesprochen, „an Entscheidungsprozessen in Angelegenheiten, die ihre Rechte berühren können, durch von ihnen selbst gemäß ihren eigenen Verfahren gewählte Vertreter mitzuwirken“ ((Artikel 18 der UN-Deklaration über die Rechte indigen Völker)).
Zeit die Verantwortung zu übernehmen
Fraglich bleibt jedoch, ob das Gericht in New York dieser Ansicht folgen wird. Bisher lehnt die Bundesrepublik Deutschland das Verfahren ab und akzeptiert nicht einmal die Anklageschrift. Standpunkt Deutschlands ist es bislang, dass die völkerrechtliche “Staatenimmunität” hier gelte und hat daher am Donnerstag auch keinen Vertreter ans Gericht entsandt.
Seit Jahresbeginn wurde der Prozess deswegen auch mehrfach vertagt. Nun hat der US District Court ohne deutsche Beteiligung verhandelt. Wie das Verfahren weiter geht ist offen und auch ein Urteil gegen Deutschland kann nicht länger ausgeschlossen werden.
Für die Seite der Kläger spricht, dass das Gericht die Verbände der Herero zur Entschädigung bereits mehrfach angehört hat. Denn bislang lehnten die Gerichte ähnliche Vorhaben ab. Auf jeden Fall erhöht sich der Druck auf Deutschland offener mit seiner historischen Verantwortung umzugehen und Verantwortung zu übernehmen. Eine weitere Verdrängung wird zu sehens schwieriger. Jahrzehnte lang wurde wenig getan und die Verhandlungen scheinen kaum Fortschritte zu machen.
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Kommentar
Im Zusammenhang mit der Armenienresolution des Deutschen Bundestages im Sommer 2016 hatte ich bereits die Frage nach einer Doppelmoral gestellt und würde dies weiterhin so sehen, dass die Debatten zu den Herero und Nama und der deutschen Verantwortung in der Politik, der Gesellschaft und der Medien weitestgehend unbekannt sind. Die Nachfahren verdienen meiner Meinung nach aber ebenfalls eine entsprechende offene und weitreichende Diskussion im Deutschen Bundestag, wie die Armenienresolution.
Dass Herero und Nama Deutschland verklagen, bringt sie ihrem Ziel hoffentlich ein Stück weiter: Die offizielle Anerkennung der deutschen Schuld. Ob die Mehrheiten des neugewählten Bundestages in der Sache bald zu einer Diskussion kommen, ist für mich allerdings fraglich. Unverändert deutlich wird jedoch, dass die Nachfahren der Opfer auch in Zukunft auf eine Entschuldigung bestehen werden. Der weitere Verlauf des Verfahrens in New York bleibt abzuwarten.
Linkempfehlungen
Rassismus: Warum die deutsche Kolonialzeit bis heute für Streit sorgt
https://www.hoerske.de/blog/armenienresolution-doppelmoral/
Bildquellen
- Deutsche Kolonie Südwestafrika, Kriegsgefangene, vermutlich im Süden des Landes: Deutsches Historisches Museum, Berlin