22. November 2024 Timo Hörske - persönlicher Blog
Vertrag von Amsterdam

29. Oktober 2004 – Vertrag über eine Verfassung für Europa

Unter dem Vertrag über eine Verfassung für Europa versteht man einen 2004 unterzeichneten, aber nicht rechtskräftig gewordenen völkerrechtlichen Vertrag, kurz VVE. Ziel war es mit dem Abkommen das politische System der Europäischen Union zu reformieren.

Im Mittelpunkt der Änderungen sollten der Europäischen Union eine vereinheitlichte Struktur gegeben werden. Speziell die Rechtspersönlichkeit der EU wurde im Vertrag neu definiert. Die bis dahin gültigen Grundlagenverträge, wie der EU-, EG- und Euratomvertrag, hätten mit einer Europäischen Verfassung ihre Bedeutung verloren. Formal hätte es dann keine Unterteilung in EU und EG mehr gegeben. Im Gegensatz zu dem bis dahin gültigen Vertrag von Nizza wären der Europäischen Union mehr Kompetenzen übertragen worden. Weitere geplante Veränderungen hätten das institutionelle Zusammenspiel betroffen mit dem Ziel die EU demokratischer und handlungsfähiger zu machen.

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Der Europäische Konvent hat den Entwurf des Vertrags über eine Verfassung für Europa 2003 erarbeitet. Am 29. Oktober 2004, heute vor 13 Jahren, wurde der Vertrag in einer Feierstunde von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet.

Geplant war, dass er am 01. November 2006 in Kraft treten sollte. Nach gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden konnten nicht alle Mitgliedstaaten den Vertrag ratifizierten und er erlangte dadurch keine Rechtskraft. Alternativ schlossen Ende 2007 die europäischen Staats- und Regierungschefs unter portugiesischer Ratspräsidentschaft den Vertrag von Lissabon ab.  Dieser trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Eine Wiederholung der Referenden im Zuge dessen fand nicht statt.

Interessante Links:

Vertrag von Nizza

Vertrag von Lissabon

Vertrag über eine Verfassung für Europa

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