Ich hatte es bereits erwähnt, wir befinden uns in der heißen Wahlkampfphase zur Bundestagswahl 2017. Es geht um die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017.
Zeit für ein paar sachliche Informationen rund um die Bundestagswahl im Lande Bremen.
Grundsätzlich
In diesem Jahr werden wir mit hoher Wahrscheinlichkeit die höchste Anzahl Abgeordnete bekommen, die das deutsche Parlament innerhalb seiner Geschichte erlebt hat.
Maßgeblich liegt dies an den Änderungen des Wahlrechtes und verschiedenen Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes. Die Diskussionen dazu hatte ich bereits hier kommentiert.
Gut zu wissen:
Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch die Erststimme erhält, als ihr nach den Verhältnissen der Zweitstimme der Partei zustehen würde. Da die Direktmandate, wie der Name schon sagt, direkt gewählte Abgeordnete sind, können deren Mandate dadurch nicht verfallen. Diese Mandate werden auch Überhangmandate genannt, da diese über der Anzahl der Mandate der Partei “überhängen”.
Die Wahlgesetzgebung und die Urteile des Bundesverfassungsgericht sagt aber, dass es bei der Wahl zum Deutschen Bundestag nicht zu einer Verschiebung des, durch die Zweitstimme ermittelten, Verhältnisses der Parteien zueinander kommen darf. Dafür gibt es zusätzliche Ausgleichsmandate für die Partei, die aufgrund der Überhangmandate anderer Parteien benachteiligt sind, bis das Verhältnis zwischen den Parteien wieder hergestellt ist.
Nach den aktuellen Prognosen werden vermutlich zwischen 5 und 6 Parteien ab Herbst im Parlament vertreten sein. Dabei wird es voraussichtlich zu hohen Unterschieden zwischen den erreichten Prozenten geben. Dies führt dann statistisch auch zu einer großen Anzahl an Überhang- und Ausgleichsmandaten.
Einfache Mehrheitsbildungen wird es nicht geben, die Auszählung am Abend des Wahlsonntag wird nicht so einfach werden und Koalitionsaussagen erst im laufe der folgenden Woche abschließend möglich sein. Aber lassen wir uns überraschen. Jetzt ist erstmal Wahlkampf.
Die Parteien werben aktuell in den sozialen Medien, auf Plakaten, Stellschildern, Ständen auf Marktplätzen und vor Einkaufspassagen für ihre Positionen. Soweit so gut. Natürlich gibt es noch den einen oder anderen persönlichen Angriff auf den politischen Gegner. Das gehört leider irgendwie dazu.
Bundestagswahl 2017
In Bremen sind zur Wahl für den 19. Deutschen Bundestag insgesamt 16 Landeslisten zugelassen worden. Die Liste ist sortiert nach der Reihenfolge auf dem Stimmzettel:
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- DIE LINKE (DIE LINKE)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
- Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
- FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
- Bündnis Grundeinkommen (BGE)
- Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
- Deutsche Mitte (DM)
- Menschliche Welt für das Wohl und Glücklich-Sein aller (MENSCHLICHE WELT)
- V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
Die Parteien konkurrieren in Bremen um die Zweitstimmen. Im Land Bremen gibt es zwei Wahlkreise in denen je ein Direktmandat errungen werden kann. Kandidaten dafür aufgestellt haben folgende Parteien.
In beiden Wahlkreisen kandidieren:
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- DIE LINKE (DIE LINKE)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
Nur im Wahlkreis 55 Bremen II – Bremerhaven kandidieren:
- Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
- FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
- Menschliche Welt für das Wohl und Glücklich-Sein aller (MENSCHLICHE WELT)
Es wird wohl ein großer und umfangreicher Wahlzettel/ -heft am Wahltag vor uns liegen. Die ersten Wahlbenachrichtigung sind bereits verschickt worden. D.h.: Es ist bereits möglich per Briefwahl abzustimmen.
Zusätzlich zur Bundestagswahl findet in diesem Jahr im Lande Bremen auch noch ein Volksentscheid statt. Ein zweiter Zettel muss also mit einem Kreuz versehen werden.
Volksentscheid 2017
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat am 10. Mai 2017 einstimmig beschlossen, dass die Bürgerinnen und Bürger im Land Bremen darüber abstimmen sollen, ob die Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft von vier auf fünf Jahre verlängert wird. Die Freie Hansestadt Bremen hat als einziges der 16 deutschen Länder eine vierjährige Wahlperiode.
Die dafür notwendige Änderung der Landesverfassung soll nur dann erfolgen, wenn sich die wahlberechtigte Bevölkerung über einen Volksentscheid für die Verlängerung ausspricht. Dieser Volksentscheid findet nun gleichzeitig mit der Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017 statt.
Stimmen die Wahlberechtigten mehrheitlich mit “Ja”, wird die Wahlperiode auf fünf Jahre verlängert, ein mehrheitliches “Nein” führt zur Ablehnung des Gesetzentwurfs. Es würde dann bei der vierjährigen Legislaturperiode im Land Bremen bleiben.