13. November 2024 Timo Hörske - persönlicher Blog
Grundgesetz

50 Jahre Stabilitätsgesetz in Deutschland

Am 10.05.1967 hatte der Deutsche Bundestag das Stabilitätsgesetz (StabG) beschlossen. Nach dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft haben der Bund und die Länder bei Ihrer Wirtschaftspolitik die Bedingungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu berücksichtigen.

Die Ziele der deutschen Wirtschaftspolitik sind daraus folgend grundsätzlich die Stabilität des Preisniveaus, einer hoher Beschäftigungsgrad ((mit dem Ziel der Vollbeschäftigung)), ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht sowie stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum.

Das Stabilitätsgesetz bildet die rechtliche Grundlage der Fiskalpolitik, die an die Lehren des Keynesianismus orientiert ist und das Konzept der Globalsteuerung berücksichtigt. Im Gesetz werden verschiedene Maßnahmen staatlicher Einnahmen- und Ausgabensteuerung beschrieben, um die genannten Ziele im Sinne einer antizyklischen Wirtschaftspolitik zu erreichen.

Das Stabilitätsgesetz im Detail

Die bereits erwähnten gesamtwirtschaftlichen Ziele werden im ersten Paragraphen definiert. Die öffentlichen Haushalte in Deutschland sind angehalten nach diesen Maßgaben erstellt und entschieden zu werden:

  • Preisniveaustabilität
  • hoher Beschäftigungsstand
  • außenwirtschaftliches Gleichgewicht
  • bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum

Alle vier Punkte sind allgemein auch als magisches Viereck der Wirtschaftspolitik bekannt. Die Bezeichnung entstammt der Tatsache, dass sich alle vier Ziele nicht gleichzeitig und ebenfalls nicht konfliktfrei umsetzen lassen. Ein vollständiges Erreichen der Maßgaben des Stabilitätsgesetz ist nicht möglich und stellt folglich eine Orientierungshilfe dar.

Die Stabilität

Der Begriff der Stabilität im Sinne des Gesetzes stellt darauf ab, dass ein gleichmäßiges Wirtschaftswachstum ohne größere Schwankungen oder Abweichungen erreicht werden sollte. Diese Bedeutung ist dem historischen Kontext zu zuschreiben, denn die wirtschaftspolitische Diskussion in den 1960er Jahren war geprägt von der Globalsteuerung, also dass der Staat in der Lage sein muss mit Hilfe seiner politischen Maßnahmen konjunkturelle Schwankungen ausgleichen zu können. Die systematische Beeinflussung der volkswirtschaftlichen Ziele sollte in einem Gesamtprozess betrachtet werden und prozessuale politische Entscheidungen möglich machen.

Instrumente des Stabilitätsgesetz

Das Gesetz hatte nicht nur die Ziele wirtschaftspolitischer Entscheidungen definiert, sondern auch eine Reihe von Instrumenten bereitgestellt um der Zielverwirklichung näher zu kommen:

  • Konjunkturausgleichsrücklage: in Zeiten guter Konjunktur können ein Teil der staatlichen Einnahmen in eine Reserve überführt und stillgelegt werden in dem Sinne, dass die Überschüsse nicht ausgegeben werden; in Phasen mit schlechterer Konjunktur werden diese Rücklagen aufgelöst und zur Förderung der Nachfrage z.B.: durch Inventionen verwendet
  • Konjunkturzuschlag zur Einkommensteuer und Körperschaftssteuer: bei gut laufender Wirtschaft und Konjunktur können die Steuern vorübergehend erhöht werden und in der Phase von Rezession können die dadurch angesparten Gelder beispielsweise durch Steuervergünstigungen wieder in die Binnenwirtschaft zurückgeführt werden

Zu den weiteren Instrumenten zählten u.a. die mittelfristige Finanzplanung und der Finanzplanungsrat, in dem Bund, Länder und Gemeinden ihre Ausgabenpläne aufeinander abstimmten. Nicht alle der getroffenen Vereinbarungen sind heute noch gültig bzw. durch die Förderalismusreform abgeändert oder durch andere Gesetze aufgehoben worden. So wurde beispielsweise der erwähnte Finanzplanungsrat durch den Stabilitätsrat ab Januar 2010 ersetzt.

Die grundlegende Ausrichtung deutscher Wirtschaftspolitik bezieht sich aber im Kern immer noch auf das nun mehr 50 Jahre alte Stabilitätsgesetz.

In der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes lässt sich das Gesetz im originalen Wortlaut hier nachlesen. Weitere Ausführungen zur Fiskalpolitik: https://www.hoerske.de/blog/warum-deutschland-jetzt-neue-schulden-braucht/

 

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