Heute ist UN World Wildlife Day. Der Tag des Artenschutzes ist international eingeführter Aktions- und Gedenktag und geht auf das Washingtoner Artenschutzübereinkommen zurück. Jährlich am 03. März erinnert der Tag auf das unterzeichnete Abkommen. Ziel ist es wildlebende Arten von Tieren und Pflanzen zu schützen, die durch Handelsinteresse gefährdet sind.
Das CITES ((Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora)), Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, ist die internationale Konvention über einen nachhaltigen, internationalen Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen. Die Vereinbarung wird allgemein nach dem Ort der Erstunterzeichnung “Washingtoner Artenschutzübereinkommen” genannt.
CITES überlässt die rechtliche Ausgestaltung, Umsetzung und Vollzug den Mitgliedsstaaten und greift damit nicht in die Souveränität eines Staates ein. Der Hauptsitz des Sekretariat von CITES ist Genf und wird vom Umweltprogramm der UN unterstützt.
Halter von Arten die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen bekommen beim Erwerb eines Tieres oder einer Pflanze eine entsprechende CITES Bescheinigung über Herkunft (Nachzucht oder Wildfang), Alter und weiterer Informationen, sowie eindeutigen Identifikationsmerkmalen, wie beispielsweise Mikrochip ID oder Fotodokumentation. Solch eine Bescheinigung entspricht einem Personalausweis für geschütze Arten.