Lexikon von waehlt.hoerske.de: Die Wahl des Bundespräsidenten
Der Bundespräsident wird alle fünf Jahre von der Bundesversammlung gewählt. Er ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Seine Amtszeit beginnt in dem Jahr, in dem die Bundesversammlung zusammentritt. Es ist immer der 1. Juli. Die nächste Bundespräsidentenwahl findet im Mai 2017 statt.
Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung in unserem Land kommt alle fünf Jahre zusammen. Die Wahl des Bundespräsidenten ist ihre einzige Aufgabe. Traditionell findet die Wahl am 23. Mai statt, und das bereits seit 30 Jahren. An diesem Tag wurde das Grundgesetz verkündet.
Aktuell besteht die Bundesversammlung aus 1224 Mitgliedern. 50 % sind Bundestagsmitglieder, die andere Hälfte bestimmen die Landtage der einzelnen Bundesländer. Nicht nur Politiker sind in der Bundesversammlung vertreten, sondern auch Personen des öffentlichen Lebens aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen. Das können Künstler, aber auch Sportler sein. Die Zahl der Delegierten richtet sich nach der Bevölkerungszahl des Bundeslandes. Die Wahl findet im Reichstag in Berlin statt. Es gibt keine vorherigen Absprachen und die Wahl ist geheim. Um als Sieger aus der Wahl hervorzugehen, ist die absolute Mehrheit erforderlich. Wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält, ist der neue Bundespräsident. Wenn auch nach zwei Wahlgängen kein eindeutiges Ergebnis erzielt wurde, findet eine dritte Wahl statt. Bei dieser geht der als Sieger hervor, der die meisten Stimmen hat.
Wer kann als Bundespräsident gewählt werden?
Ein Kandidat muss deutscher Staatsbürger und mindestens 40 Jahre alt sein. Diese Vorgaben sind im Grundgesetz verankert. Obwohl das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland keine Regierungsbefugnis hat, vertritt er das Land nach innen und nach außen. Er schlägt dem Bundestag einen Kanzlerkandidaten vor und ernennt ihn nach erfolgreicher Wahl. Der Bundespräsident kann auch Bundesminister, Bundesbeamte und Bundesrichter vorschlagen und in ihr Amt erheben. Er hat also mehr als repräsentative Aufgaben. Er kann zum Beispiel das Parlament auflösen, wenn der von ihm vorgeschlagene Kanzlerkandidat keine Mehrheit bekommt.
Mehr Informationen gibt es auf den Seiten des Deutschen Bundestages.