Lexikon von waehlt.hoerske.de: Der kleine Waffenschein
Heutzutage fühlen sich mehr Menschen denn je bedroht. So wird der Kauf einer Schreckschusswaffe immer mehr gang und gäbe. Der Kauf einer solchen Waffe ist nicht immer unproblematisch. MIt ihr muss man auch umgehen können. Nicht umsonst ist der Besitz eines solchen Verteidigungsmittels grundsätzlich an den sogenannten kleinen Waffenschein geknüpft. Da große Teile der Bevölkerung immer mehr Angst haben, Opfer eines Gewaltdeliktes zu werden, werden immer mehr kleine Waffenscheine beantragt.
Die Voraussetzungen
Der kleine Waffenschein erlaubt das Tragen einer derartigen Schusswaffe mit dem Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ((https://www.ptb.de/cms/)), und zwar außerhalb der eigenen vier Wände. Er wird nur auf Antrag erteilt, wobei der Antragsteller volljährig sein muss. Die zuständige Behörde hat zudem in jedem Einzelfall die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu prüfen. Dies bedeutet, dass neben der persönlichen und geistigen Eignung bei dem Antragsteller keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit bestehen darf und die fachgerechte Aufbewahrung der Schreckschusswaffe sichergestellt sein muss. Zudem darf im polizeilichen Führungszeugnis keine Strafe ab 60 Tagessätzen eingetragen sein.
Gute Gründe für die Zuverlässigkeitsprüfung
Es gibt gute Gründe für diese doch recht strenge Zuverlässigkeitsprüfung. Insbesondere zurückliegende Gewaltdelikte wie zum Beispiel Amokläufe haben den Gesetzgeber veranlasst, den Besitz einer Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit unter einen recht strengen Erlaubnisvorbehalt zu stellen. Ohnehin dürfen Sie Ihre Schreckschusswaffe nicht auf öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen tragen. Auch das Schießen mit ihr außerhalb offizieller Schießstätten oder Ihres Grundstücks ist regelmäßig nicht gestattet. Wer den kleinen Waffenschein nicht besitzt und dennoch eine Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich führt, macht sich strafbar.
Bildquellen
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