Der richtige Umgang mit Geld ist eine zentrale Frage der Menschen überhaupt. Leider steigt die Sensibilisierung dafür immer erst dann an, wenn, wie jüngst erlebt, eine weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise in das Portemonnaie jedes einzelnen Einzug hält.
Überall dort, wo Geld erwirtschaftet wird um es anderer Stelle wieder ausgeben, – also eine Re-Investition tätigen zu können – greift die so wichtige wie einfache Regel: Wer finanziell zurecht kommen will, muss seinen Haushalt in Ordnung bringen.
Der richtige Umgang mit Geld fängt bei der Planung an. Der Überblick über Einnahmen und Ausgaben eines festgelegten Zeitfensters ist daher unabdingbar. Diese logische Gesetzmäßigkeit gilt für jeden einzelnen im Geldkreislauf eingebundenen Bürger ebenso, wie für das Bundesministerium der Finanzen. Der Entwurf und die Planung des jeweils Bundeshaushaltes obliegt der Finanzpolitik auf den Grundlagen der 10 Haushaltsgrundgesetze ((Art. 110 Abs. 1 Satz 1 des GG, Grundgesetzes))
Erst nach ausgiebigen Beratungen der Bundesregierung respektive der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates kann der neue Bundeshaushalt am 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft treten.
Einnahmen und Ausgaben des Bundes – Bundeshaushalt
Wichtige Einnahmequellen des Staates sind an erster Stelle die aus Steuern, sonstigen Einnahmen und aus Krediten. Heruntergebrochen heißt das: Lohn- und Einkommenssteuer, Umsatzsteuer sowie die Nettokreditaufnahme. Zu den Einnahmen zählen auch die Tabak- und Energiesteuer.
Dem gegenüber stehen die Ausgaben für Bildung, Umweltschutz, Forschung und Infrastruktur. Die größten Ausgaben des Bundeshaushaltes fallen in den Bereich Arbeit und Soziales. Hinzu kommen noch Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten sowie die nach § 5 HG (Handelsgerichte) flexibilisierten Ausgaben.
Ideal wäre es, wenn Einnahmen und Ausgaben eine Kongruenz aufwiesen. Leider hat das keine Bundesregierung aufgrund globaler und/ oder nationaler Einflüsse in den letzten vier Jahrzehnten geschafft. Immer mussten neue Schulden ((Nettokreditaufnahme)) zur Wiederherstellung des Gleichgewichts von Einnahmen und Ausgaben aufgenommen werden. Um diesen misslichen Zustand nicht ins unermesslich abgleiten zu lassen wurde 2009 die sogenannte ‘Schuldenbremse’ zur Reduzierung des Haushaltsdefizits mit einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages und des Bundesrates gesetzlich eingeführt.
Ausgaben des Bundes
Die Prioritätenliste der Ausgaben des Bundesministers der Finanzen richtet sich nicht nach den Wunschvorstellungen der einzelnen Ressortchefs (Ministerinnen und Minister) sondern lehnt sich an die Notwenigkeiten sozialer, politischer und wirtschaftlicher Realitäten.
Der größte Teil der Gesamtausgaben des Bundes fließt in das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Danach kommt gleich das Bundesministerium für Verteidigung. Danach die Ressorts Verkehr, Gesundheit & Familie. Obwohl das Segment ‘Bildung und Schule’ primär Sache der Länder ist, wurden 2010 die Bundeszuschüsse für die Bundesländer erhöht.
Bis 2013 beschritt der Bund den Weg der Neuverschuldung. Dieser Bereich mutiert mittlerweile zur zweitgrößten Ausgabenpflicht.
Aber auch eine Bundesregierung braucht das demokratische Element einer Überwachung seiner Finanzentscheidungen. Dazu zählen Abgeordnete des Deutschen Bundestages ebenso, wie der Bundesrechnungshof, das Bundesverfassungsgericht und manchmal eben auch andere Gerichte.
Chancen und Risiken einer ‘Schwarzen Null’
Erst die christlich-soziale Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble haben bereits für das Haushaltsjahr 2014 einen ausgeglichenen Bundeshaushalt (Etat) vorgelegt. Man spricht von einer ‘Schwarzen Null’. D.h.: Der Bundeshaushalt 2014 kommt ohne eine zusätzliche Nettokreditaufnahme aus. Einnahmen und Ausgaben sind ohne Neuverschuldung deckungsgleich. Für dieses Ziel bedurfte es Anstrengungen der Einsparungen in allen Ausgabenbereichen. Die daraus resultierenden Vorteile finden sich in den Segmenten Kredit und Zinsbelastungen wieder. Kritiker dieser Konsolidierungsspolitik bemängeln die fehlende Investitionsbereitschaft in den so wichtigen Bereichen Bildung, Straßen- und Netzausbau, sowie die Finanzierung von Flüchtlingsheimen und Mitmenschen mit Migrationshintergrund.
ERGÄNZUNG: Voraussichtlich 24. bis 27. November 2015 wird die 2. und 3. Lesung des Bundeshaushaltes für 2016 im Bundestag beraten. ((http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2015/08/Inhalte/Kapitel-4-Wirtschafts-und-Finanzlage/4-7-termine-publikationen.html?nn=203430#doc428200bodyText2))